Zweckentfremdungsgesetz

Das Zweckentfremdungsgesetz regelt, dass Wohnraum nichtohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden darf, z. B. als Ferienwohnungoder Gewerberaum. Besitzer eines Bungalows sollten prüfen, ob eine Nutzung alsFerienimmobilie oder anderweitige Umwidmung durch das Zweckentfremdungsgesetzeingeschränkt ist. Das Gesetz soll Wohnraum schützen und Spekulationverhindern.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen