Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Bauherren,dafür zu sorgen, dass Dritte auf oder um die Baustelle keinen Schaden erleiden.Dazu gehören sichere Gehwege und das Verhindern von herabfallendenBaumaterialien.Als Beispiel, wenn während des Baus einesmodernen Bungalows ein Gerüst kippt und ein Fußgänger verletzt wird, haftet derBauherr. Eine ordnungsgemäße Absicherung beugt solchen Situationen vor.