Schlusszahlungsklausel

Eine Schlusszahlungsklausel regelt, dass die finaleZahlung erst nach Abnahme des Baus und der Beseitigung aller Mängel erfolgt.Sie schützt Bauherren vor der Übergabe eines nicht vollständig fertigenBauprojekts. Für Käufer eines Bungalows in Massivbauweise ist die Klauselessenziell, um sicherzustellen, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungenerbracht wurden.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen