Rügenpflicht des Bauherren
Die Rügenpflicht des Bauherren verpflichtet diesen,erkannte Mängel unverzüglich dem Bauunternehmer mitzuteilen. Entdeckt einBauherr bei einem Bungalow mit Terrasse Mängel, wie Risse im Fundament, muss erdiese umgehend schriftlich rügen. Nur so können Ansprüche auf Nachbesserunggeltend gemacht werden. Eine verspätete Rüge kann zum Verlust vonGewährleistungsansprüchen führen. Schnelles Handeln schützt somit vorzukünftigen Problemen.