Mängelrüge
Die Mängelrüge ist die Mitteilung des Bauherrn an denBauunternehmer, dass ein Sachmangel am Bauwerk vorliegt. Sie ist Voraussetzungdafür, dass der Bauherr seine Rechte aus der Gewährleistung geltend machenkann. Nach dem Bau eines Bungalows kann es vorkommen, dass Baumängel auftreten,wie undichte Fenster oder rissige Wände. Der Bauherr muss solche Mängelumgehend schriftlich beim Bauunternehmen anzeigen. Dies dient nicht nur derDokumentation, sondern setzt auch eine Frist zur Beseitigung des Mangels. Einerechtzeitig eingereichte Mängelrüge sorgt dafür, dass der Traum vom modernenBungalow, sei es ein Bungalow mit Terrasse oder ein barrierefreier Bungalow,ohne Kompromisse erfüllt wird.