Kreisordnung
Die Kreisordnung regelt die Aufgaben und Zuständigkeitenvon Landkreisen, einschließlich der Bauaufsicht und Infrastrukturentwicklung.Sie bildet die rechtliche Grundlage für Entscheidungen auf Kreisebene. Beim Baueines modernen Bungalows 100 m² kann die Kreisordnung beispielsweise festlegen,welche Behörde für die Genehmigung von Erschließungsmaßnahmen zuständig ist.