Härtefallregelung

Die Härtefallregelung erlaubt es, bei außergewöhnlichenUmständen von bestimmten gesetzlichen Vorschriften abzuweichen, wenn derenEinhaltung unzumutbar wäre.Ein Härtefall könnte vorliegen,wenn der Bau eines barrierefreien Bungalows aufgrund spezifischerGrundstücksgegebenheiten nicht den Bebauungsvorschriften entspricht. ZumBeispiel könnte ein steiles oder unregelmäßig geformtes Grundstück es unmöglichmachen, alle baulichen Vorgaben einzuhalten. Mit der Härtefallregelung könnenBauherren dennoch eine Genehmigung erhalten, solange das Bauvorhaben dasöffentliche Interesse nicht beeinträchtigt. Solche Fälle erfordern detaillierteNachweise und oft ein Gutachten.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen