Grundbuchgebühren

Grundbuchgebühren fallen an, wenn ein neuer Eigentümer insGrundbuch eingetragen wird. Diese betragen in der Regel ca. 0,5 % desKaufpreises und werden zusammen mit den Notarkosten abgerechnet. Für den Kaufeines modernen Bungalows oder eines Bungalows mit Terrasse ist dieGrundbucheintragung ein essenzieller Schritt, um das Eigentum offiziell zusichern. Ohne diese Eintragung bleibt der Eigentümerwechsel unvollständig.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen