Gewährleistungsfristen

Die Gewährleistungsfrist beschreibt den Zeitraum, in demBauherren Ansprüche auf Nachbesserung bei Baumängeln geltend machen können. ImRegelfall beträgt diese Frist fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.Sollteein Neubau-Bungalow beispielsweise nach drei Jahren Risse in der Fassadezeigen, kann der Bauherr den Bauträger zur Beseitigung des Mangels auffordern –kostenfrei und innerhalb der gesetzlichen Frist.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen