Gewährleistungsausschluss

Ein Gewährleistungsausschluss schränkt die Haftung desVerkäufers für Sachmängel ein oder schließt sie vollständig aus. Bei Neubautenist dies unüblich, kann jedoch bei gebrauchten Bungalows vorkommen. Wird einBungalow beispielsweise „wie besichtigt“ verkauft, verzichtet der Käufer in derRegel auf Ansprüche wegen später entdeckter Schäden. Beim Neubau hingegenschützt die gesetzliche Sachmängelhaftung Käufer vor versteckten Mängeln.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen