Gewohnheitsrecht

Das Gewohnheitsrecht bezeichnet Rechte, die sich durchlangjährige, allgemeine Praxis und Anerkennung etabliert haben, auch ohneschriftliche Regelung. Beim Bau eines Bungalows kann Gewohnheitsrecht inNachbarschaftsfragen eine Rolle spielen, etwa bei gemeinsam genutzten Wegenoder Zäunen. Es sollte jedoch nicht über gesetzliche Regelungen gestelltwerden.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen