Erschließungsvertrag
Ein Erschließungsvertrag regelt die Zusammenarbeitzwischen der Gemeinde und einem privaten Erschließungsträger, um Baugrundstückemit Straßen, Wasser, Abwasser und Energie zu versorgen. Er stellt sicher, dassdas Grundstück für Bauvorhaben nutzbar wird. Wer einen Bungalow auf einemunerschlossenen Grundstück bauen möchte, profitiert von einemErschließungsvertrag, der die Versorgung mit Strom und Wasser garantiert – einwichtiger Schritt auf dem Weg zum Eigenheim.