Ersatzvornahme
Die Ersatzvornahme ist das Recht des Bauherrn, Mängel aufeigene Kosten durch ein anderes Unternehmen beheben zu lassen und die Kostenvom ursprünglichen Bauunternehmer zurückzufordern. Wenn beispielsweise dieFenster eines Effizienzhaus-Bungalows nicht korrekt eingebaut wurden und derBauunternehmer nicht reagiert, kann der Bauherr einen externen Dienstleisterbeauftragen. Die Kosten werden dann vom ursprünglichen Baupartner eingefordert.So bleibt der Traum vom nachhaltigen und energieeffizienten Wohnen erhalten.