Einrede der Verjährung
Die Einrede der Verjährung ist das Recht desBauunternehmers, sich gegen Ansprüche zu wehren, die nach Ablauf derVerjährungsfrist erhoben werden. Nach Ablauf von fünf Jahren kann einBauunternehmer die Einrede der Verjährung geltend machen, wenn der BauherrMängel an einem Neubau-Bungalow meldet. Um dies zu vermeiden, sollten Bauherrenwährend des Gewährleistungszeitraums gründliche Prüfungen durchführen undMängel rechtzeitig rügen.