Bestandsschutz
Bestandsschutz bedeutet, dass bestehende Gebäude auch dannweiterhin genutzt werden dürfen, wenn sich baurechtliche Vorschriften geänderthaben. Er gilt jedoch nur für genehmigte Bauwerke. :Ein älterer Bungalow, der nach früheren Bauvorschriften errichtet wurde,genießt beispielsweise Bestandsschutz, solange keine wesentlichen Änderungenvorgenommen werden.