Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein rechtlicher Eintrag imGrundbuch, der sicherstellt, dass das Grundstück oder die Immobilie – etwa einBungalow – für den Käufer reserviert ist. Sie schützt vor unbefugtemWeiterverkauf oder Belastungen, bis der eigentliche Eigentumsübergangabgeschlossen ist. Für Bungalow-Käufer ist dies ein wichtiger Zwischenschritt,da sie während der Bauphase darauf vertrauen können, dass das Grundstück nichtanderweitig vergeben wird. Die Vormerkung wird automatisch gelöscht, sobald dieEigentumsübertragung im Grundbuch vollzogen ist.

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