Außenbereich nach § 35 BauGB
Der Außenbereich umfasst alle Flächen außerhalb einesBebauungsplans und dient in erster Linie der Landwirtschaft, Natur undLandschaftspflege. Ein Neubau Bungalow im Außenbereich ist nur ausnahmsweiseerlaubt, beispielsweise für landwirtschaftliche Betriebe. Wer ein Grundstück insolchen Bereichen erwerben möchte, sollte die Genehmigungschancen genau prüfen.